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Umsatzsteuer | Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen (BMF)
Das BMF hat zu Einzelfragen in
Bezug auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung Stellung genommen und
den
UStAE in Abschnitt 24.3 angepasst
().
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass eine Leistung, die ein Tierzuchtbetrieb gegen Entgelt erbringt, indem er über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung einhält, der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegt (). Der BFH stellt fest, dass es für die Anwendung von § 24 Abs. 1 UStG nicht ausnahmslos auf eine unmittelbare Verwendung der Leistung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke beim Empfänger ankommt. Verfolgt der Leistungsempfänger mit der bezogene...