Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
(1) Erziehung von Kindern i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. (2) Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. (3) Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung ausgegangen werden, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist (Bezug: § 4 Nr. 21 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL).
Der Fall war jetzt bereits zum zweiten Mal beim BFH. Beim ersten Mal hob der , NWB AAAAJ-17347 (BFHE...