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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Änderung der rechtlichen Beurteilung
Die OFD Baden-Württemberg hat zu der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Änderung der rechtlichen Beurteilung und bei einer Berufung auf eine unionsrechtliche Steuerbefreiung Stellung genommen. In ihrer Verfügung stellt die OFD u. a. Folgendes klar:
Nach Abschnitt 15a.2 Abs. 2 Nr. 6 UStAE tritt eine Änderung der nach § 15a Abs. 1 UStG maßgebenden Verhältnisse auch dadurch ein, dass sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Umsätze aus Sicht des § 15 Abs. 1a bis 4 UStG (Abzugsfähigkeit) als unzutreffend erweist.S. 863
Sofern bereits die rechtliche Beurteilung hinsichtlich des Bezugs zum Unternehmen fehlerhaft war, ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nicht mehr möglich. Vielmehr hätte die unzutreffende Beurteilung bereits beim Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG beanstandet werden müssen.
Voraussetzung [i]Steuerfestsetzung bestandskräftig und unabänderbarfür die Vorsteuerberichtigung ist jedoch, ...