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BFH Urteil v. - VIII R 74/68 BStBl 1972 II S. 342

Leitsatz

Bei einem nach § 7b EStG 1961 zu beurteilenden eigengenutzten Einfamilienhaus kommen AfA nach § 7 EStG für den über 120.000 DM hinausgehenden Betrag der Herstellungskosten nicht in Betracht. Die AfA nach dieser Vorschrift ist bereits in dem nach der EinfHaus-VO anzusetzenden Grundbetrag für den Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Einfamilienhaus enthalten.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 342
BFHE S. 349 Nr. 104,
BAAAA-99111

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