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BFH Urteil v. - II S 8/71 BFHE S. 312 Nr. 103,

Gesetze: AO § 211

Leitsatz

Für die Aussetzung der Vollziehung eines Säumniszuschlags ist Gericht der Hauptsache der Bundesfinanzhof, wenn bei diesem das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids (§ 211 AO) anhängig ist und die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Säumniszuschlags aus ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids abgeleitet werden, andernfalls das Finanzgericht.

Fundstelle(n):
BFHE S. 312 Nr. 103,
KAAAA-99108

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