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Industriekaufleute - Die mündliche Prüfung
Prüfungsbücher für kaufmännische Ausbildungsberufe
Nadine ​Jungfleisch

Industriekaufleute - Die mündliche Prüfung

1. Aufl. 2025

ISBN Online: 978-3-470-02121-8
ISBN Print: 978-3-470-11311-1

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Industriekaufleute - Die mündliche Prüfung (1. Auflage)

14. Wann ist die Abschlussprüfung bestanden?

Laut § 14 Abs. 2 der Ausbildungsordnung ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 15 – wie folgt bewertet worden sind:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und

  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Dabei sind die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  • „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ mit 25 %,

  • „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ mit 35 %

  • „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ mit 30 % sowie

  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 %.

Schauen wir uns die Bestehensregel einmal an zwei Beispielen an:

Beispiele

Beispiel 1


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Prüfungsbereich
Punkte
Gew.
Gew. Pkt.
Teil 1
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung
30
25 %
7,5
Teil 2
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle
50
35 %
17,5
Wirtschafts- und Sozialkunde
50
10 %
5
Fachaufgabe im Einsatzgebiet
50
30 %
15
 
Gesamt...

Industriekaufleute - Die mündliche Prüfung

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