Industriekaufleute - Die mündliche Prüfung
1. Aufl. 2025
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4. Die Genehmigung der Fachaufgabe durch den Prüfungsausschuss
Wenn Du Unterstützung bei der Kurzbeschreibung Deiner Fachaufgabe benötigst, wende Dich an feedback@kiehl.de.
Laut § 12 Abs. 3 der Prüfungsordnung muss die Fachaufgabe zunächst vom Prüfungsausschuss genehmigt werden: „Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.“
Da sich die Vorgaben der jeweiligen IHK für den Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet je nach Bundesland leicht unterscheiden können, solltest Du Dich zunächst auf der Internetseite Deiner zuständigen Kammer über die für Deine Fachaufgabe geltenden Richtlinien informieren. Die folgenden inhaltlichen und formalen Kriterien orientieren sich an den Empfehlungen des BIBB.
In der Regel umfasst der Antrag verschiedene Angaben:
Ausbildungsdaten
Name und Anschrift des Prüflings sowie die Prüflingsnummer
Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebs
zuständiger Ansprechpartner im Betrieb (Ausbilder oder Betreuer)
evtl. Angabe des Ausb...