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Online-Nachricht - Donnerstag, 25.09.2025

Steuerhinterziehungsbekämpfung | Auswertung eines zweiten großen Datenpakets zu Krypto-Geschäften (LBF NRW)

Dekorative GrafikDas Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) verschärft seine Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Grundlage ist ein umfangreiches Datenpaket, das dem LBF NRW aktuell zur Auswertung vorliegt. Bereits 2023 hatte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung ein erstes Sammelauskunftsersuchen gestellt, Daten von einer Handelsplattform erhalten und daraus resultierende Steuerschulden eingefordert.

Hintergrund: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen wie beispielsweise Bitcoin und Ether sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermög...