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Entbudgetierung bestimmter hausärztlicher Leistungen
Seit dem werden bestimmte Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung entbudgetiert vergütet. Wir zeigen Ihnen hier, welche Leistungen unter die neue Regelung fallen.
Um welche Leistungen geht es?
Konkret werden diese Leistungen entbudgetiert:
Leistungen des EBM-Kapitel 3
Hausbesuche entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01410 bis 01413 sowie 01415.
Die genaue Liste kann je nach aktueller Regelung variieren, aber grundsätzlich betrifft die Entbudgetierung Leistungen, die für eine gute Versorgung essenziell sind und die bisher durch Budgetbeschränkungen eingeschränkt wurden.
Die Leistungen des Kapitels 3 EBM und die oben genannten Besuche werden ab dem 4. Quartal ohne Budgetierung bezahlt. Das bedeutet, Hausärzte können diese Leistungen in beliebiger Menge erbringen, ohne an vorher festgelegte Budgetgrenzen gebunden zu sein.
Außerdem wird die Vergütung der Strukturpauschale/Vorhaltepauschale 03040 angepasst. Dabei sollen Kriterien wie eine Mindestzahl an Haus- und Pflegeheimbesuchen und bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten berücksichtigt werden.
Eine weitere Leistung, die neu eingeführt wird, ist eine Chronikerleistung, ...