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BFH Urteil v. - V R 99/68 BStBl 1972 II S. 301

Leitsatz

Erstellt ein Facharzt als Obergutachter im Auftrag einer Versicherungsanstalt Gutachten zu Anträgen von Versicherten auf Heilbehandlung bzw. Berufsförderung wegen Leiden nicht tuberkulöser Art, so erbringt er keine ärztliche Hilfeleistung im Sinne des UStG 1951.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 301
BFHE S. 116 Nr. 104,
RAAAA-99094

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