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Bilanzierung öffentlicher und privater Zuschüsse
Buchhalterische, bilanzielle und ertragsteuerliche Behandlung
Zuschüsse an Unternehmen können sowohl von Einrichtungen der öffentlichen Hand als auch von privaten Zuschussgebern geleistet werden. Während bei Zuschüssen der öffentlichen Hand zumeist keine Gegenleistung vorliegt, mithin für die Bilanzierung im Wesentlichen eine Unterscheidung bezüglich der Rückzahlungs- oder Widerrufsmöglichkeiten des Zuschusses erforderlich ist, besteht bei privaten Zuschüssen zumeist ein wirtschaftlicher Leistungsaustausch. Dies wirkt sich auch auf die bilanzielle Erfassung aus, bei der eine weitergehend differenzierte Betrachtung in Abhängigkeit der jeweiligen Bedingungen im Einzelfall vorzunehmen ist. Nachfolgend werden die wesentlichen buchhalterischen, bilanziellen und ertragsteuerlichen Folgen öffentlicher und privater Zuschüsse dargestellt, wobei hinsichtlich privater Zuschüsse auch die Ebene des (bilanzierenden) Zuschussgebers Berücksichtigung findet. Für die handelsrechtliche Behandlung ist dabei IDW HFA 1/1984 „Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand“, sowie IDW HFA 2/1996 „Zur Bilanzierung privater Zuschüsse“ maßgebend. Die steuerrechtliche Behandlung ergibt sich im Wesentlichen aus...