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BFH Urteil v. - III R 127/68 BStBl 1972 II S. 293

Leitsatz

Wenn bei einem Erlaßverfahren nach § 131 LAG a.F. nur ein Ehegatte Schuldner der HGA-Leistungen, der andere Ehegatte aber der Hauptverdiener der Familie ist, so kann es gerechtfertigt sein, im Rahmen eines Erlaßverfahrens gemäß § 131 LAG a.F. bei der Berechnung den Erlaßvoraussetzungen der Hälfte der für beide Ehegatten anzusetzenden gemeinsamen Einkünfte die Hälfte der für beide Ehegatten anzusetzenden Lebenshaltungspauschbeträge gegenüberzustellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 293
BFHE S. 381 Nr. 104,
NAAAA-99091

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