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Teilentgeltliche Übertragung von Immobilien
Fehler in der Beratungspraxis und aktuelle BFH-Rechtsprechung
Immobilien sind das Herzstück vieler Vermögensübertragungen in der Familie. Ob im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, zur Absicherung der nächsten Generation oder zur Nutzung steuerlicher Freibeträge – in der Beratungspraxis spielt die Übertragung von Grundbesitz eine zentrale Rolle. Mandanten gehen dabei oft selbstverständlich von einer steuerfreien Gestaltung aus. Schließlich soll das Objekt „nur geschenkt“ und nicht verkauft werden. Doch die Realität sieht anders aus: Bereits kleine Details wie die Übernahme bestehender Darlehen oder die unbedachte Überlassung an Angehörige können dazu führen, dass das Finanzamt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft annimmt oder der Schuldzinsenabzug verloren geht. Damit wird aus einer vermeintlich steuerneutralen Schenkung schnell eine unerwartete Steuerfalle.
Selbst bei einem Entgelt unterhalb der historischen Anschaffungskosten kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG entstehen, wenn eine Schuldübernahme erfolgt.
Bei der vermeintlich „unschädlichen“ unentgeltlichen Übertragung mit Rückbehalt des Darlehens geht der Schuldzinsenabzug für den übertragenen Anteil verloren.
Der Befreiungstatbestand de...