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BÜRO Nr. 10 vom Seite 24

Rechtlicher Rahmen des Arbeitsschutzes im Büro

Von Bernt Schumacher

Alle sprechen von gesunder Umwelt und meinen damit in erster Linie den Umweltschutz, konkret die Reinhaltung der Gewässer und der Luft, die Verminderung der Belastung unserer Natur durch Abgase und Abfälle, die durch Industrie, Verkehr und Haushalte verursacht wird und den Klimaschutz. Die zweite Seite derselben Medaille ist der Arbeitsschutz. Er soll helfen, gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu mindern oder sogar zu verhindern. Schließlich halten sich dort die meisten Menschen nahezu die meiste Zeit auf.

Info

Die Themen „Gesetzliche Vorschriften zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und -raumes sowie ergonomische und ökologische Erfordernisse“ werden im Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans unterrichtet.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist seit 50 Jahren in Kraft. Sie dient in besonderem Maße der Verbesserung des Arbeitsschutzes der Beschäftigten. Sie regelt deren Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Es geht dabei generell um die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (auch Baustellen). In die ArbStättV sind Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit aufgrund der räumlichen Bedingungen in Arbeitsstätten (z. B. Lärm, Beleuc...

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Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement