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BFH Urteil v. - I R 80/70 BStBl 1972 II S. 292

Leitsatz

Anders als vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuer bleibt eine Schadenersatzleistung des steuerlichen Beraters bei der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen auch dann nicht außer Betracht, wenn die Leistung ihre Ursache in einer vom steuerlichen Beraten zu vertretenden höheren als notwendigen Steuerfestsetzung hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 292
BFHE S. 134 Nr. 104,
DAAAA-99090

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