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BFH Urteil v. - IV R 132/66 BStBl 1972 II S. 277

Leitsatz

Tritt bei einer von einer Personengesellschaft abgeschlossenen, einen Betriebsvorgang darstellenden Insassenunfallversicherung der Versicherungsfall dadurch ein, daß ein Mitunternehmer auf einer Betriebsfahrt mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw verunglückt, erhöht die Versicherungssumme als Betriebseinnahme den Gewinnanteil dieses Gesellschafters.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 277
BFHE S. 71 Nr. 104,
IAAAA-99084

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