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Track 08 | Umsatzsteuer: Verdoppelung der Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von Eheleuten mit zwei ähnlichen Unternehmen – im Streitfall im Bereich der Grabpflege – ist nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster nicht missbräuchlich, wenn außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung dargelegt werden können. Eheleute sind demnach nicht verpflichtet, jeweils selbständige Tätigkeiten in einem Unternehmen zu bündeln und sie quasi „aus einer Hand” anzubieten. Sie dürfen auch getrennte Unternehmen führen.
Eine Erwähnung wert ist auch ein rechtskräftiges Urteil des FG Münster zur Umsatzsteuer. Konkret: zur Verdoppelung der Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten.
Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann sich lohnen – vor allem dann, wenn sich Unternehmer mit geringen Umsätzen an Endverbraucher wenden und auch keine nennenswerten mit Vorsteuer belasteten Eingangsumsätze haben. Da aber gewisse Umsatzgrößen einzuhalten sind, kann der Gedanke aufkommen, die Kleinunternehmerregelung zu verdoppeln – etwa bei Ehegatten.
Das FG Münster hat hierzu aktuell entschieden: Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei Eheleuten mit zwei ähnlich...