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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 03 | Umsatzsteuer: OFD Baden-Württemberg informiert über Befreiung von Umsätzen mit Anlagegold

Übersteigt der Verkaufswert den tagesaktuellen Goldmarktpreis um nicht mehr als 10 %, kann dies – so aktuell die OFD Baden-Württemberg – ein Indiz für das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien Lieferung sein. Bei Überschreiten der 10%-Grenze (etwa bei Goldprodukten mit geschenkeähnlichem Charakter) dürfte es sich hingegen häufig nicht um den Erwerb einer renditeorientierten Finanzanlage handeln. Die Lieferung ist dann steuerpflichtig und unterliegt dem Regelsteuersatz.

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen mit Anlagegold hat aktuell die OFD Baden-Württemberg Stellung genommen.

Einleitend heißt es in der Verfügung: Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Begriff des Anlagegoldes ist in § 25c Abs. 2 UStG definiert und umfasst u. a. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel. Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung ist dabei, dass auf dem Barren oder Plättchen der Hersteller, der Feingoldgehalt und das Gewicht eingestanzt oder aufgeprägt sind. Zudem muss der Wert in erster Linie auf de...