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Track 24-25 | Internationales Steuerrecht: Bei der Künstlerklausel ist eine Aufteilung der Einkünfte möglich
Ist ein in Frankreich wohnender und in Deutschland nichtselbständig tätiger Orchestermusiker als Betriebsrat zu 50 % freigestellt, stellen sich mehrere interessante Fragen, die der Bundesfinanzhof im anhängigen Revisionsverfahren beantworten muss. So steht die erstinstanzliche Entscheidung des FG Saarland auf dem Prüfstand, wonach die Künstlerklausel des OECD-Musterabkommens nur im Hinblick auf den Arbeitslohn greift, der auf die künstlerische Tätigkeit entfällt.
Auch zum internationalen Steuerrecht haben wir ein spannendes Verfahren gefunden, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Sie sollten es kennen, wenn Sie im Ausland lebende Künstler betreuen, die in Deutschland tätig werden.
In vielen Doppelbesteuerungsabkommen findet sich entsprechend dem OECD-Musterabkommen die Künstlerklausel, wonach in diesen Fällen der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat. So heißt es im DBA mit Frankreich in Artikel 13b: Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, Sportler oder Model aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, können in dem anderen Staat besteuert werden.
Der in Frankreich lebende Kläger war bei einem Orchester in Deu...