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BFH Urteil v. - VI R 328/70 BStBl 1972 II S. 260

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der wegen Unterbrechung seiner Arbeitszeit um mehr als vier Stunden zweimal täglich zu seiner Arbeitsstätte fahren muß, kann für jede Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Kilometerpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 als Werbungskosten ansetzen. Die tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten können seit der Neuregelung über die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 260
BFHE S. 209 Nr. 104,
NAAAA-99078

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