Auf dem Sprung
[i]Viele Deutsche suchen neue HorizonteAngeblich liebäugelt fast jeder zweite Deutsche mit einem Wegzug aus Deutschland. Dabei zieht es die Auswanderer im Geiste nicht zum großen Abenteuer oder zur Freiheit von allen Zwängen, sondern sie suchen politische und soziale Solidität, Jobchancen sowie größere Lebenszufriedenheit. Über die Validität dieses Umfrageergebnisses von YouGov und Statista könnte ich nur spekulieren. Statistisch gesichert ist, dass mehr Menschen als je zuvor Deutschland verlassen: 2024 wanderten 270.000 Menschen mit deutschem Pass aus. Es sind überwiegend junge Akademiker, Freelancer und Senioren. Einige Parameter für das Lebensglück waren zwischen Rhein und Oder schon besser. Dazu gehört auch das Steuerklima. Steigende Energie- und Sozialabgaben sowie Überlegungen für höhere Erbschaftsteuern sind ein Reizthema. Die zumindest potenziell hohe Abwanderungslust wird Sie, lieber Leser, also nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel treffen.
[i]Wer ernsthaft wegziehen will, muss meistens rechtzeitig planenDeutschland bedürfte einerseits qualifizierten Zuzugs und sollte andererseits die sog. Boomer nicht vor den Kopf stoßen. Denn dieser Personenkreis hat es oft mit Fleiß und Sparsamkeit zu etwas gebracht. Diese Steuerpflichtigen sind jetzt oder doch in Kürze nicht mehr durch studierende Kinder oder eigene berufliche Zwänge gezwungen, ihren Lebensabend in den germanischen Wäldern zu fristen.
[i]Wegzug nach Malta bietet weiterhin ChancenDurch eine umsichtige und rechtzeitige Planung können individuelle Wünsche mit internationalen Zuzugsdestinationen kompatibel gemacht werden. In dieser IWB stellen Ihnen Cortez/Lang ab den Standort Malta und seine verschiedenen Zuzugsregime vor. Der Inselstaat ist vielleicht noch ein Begriff für Holdings, doch hat er sich unter dem Druck von OECD und EU deutlich gewandelt. Briefkastenfirmen haben dort eher keine Zukunft. Doch lockt weit mehr als das mediterrane Klima. Malta will ein attraktiver Zuzugs- und Investitionsstandort bleiben, nur erfordern die steuerlichen Privilegien für Zuzügler die konsequente Beachtung der Ansässigkeits- und Programmvoraussetzungen. Nicht anders als bei anderen Destinationen muss vor dem Wegzug aus Deutschland mit Blick auf die Wegzugsbesteuerung ein Plan bestehen und dieser muss auch eingehalten werden.
[i]Das britische FIG-Regime für Zuzügler ist eine VorzugsbesteuerungIn Großbritannien gab es Anfang April mit der Abschaffung bzw. mit dem Auslaufen des Remittance-base-Regimes einen Epochenwechsel. Das neue Foreign Income and Gains Regime kann für Zuzügler bis zu vier Jahre sogar noch günstiger sein; ist aber der Begünstigungszeitraum abgelaufen, werden alle Einkünfte und Gewinne unabhängig von ihrer Herkunft im Vereinigten Königreich besteuert. Schon jetzt stellt sich die Frage, ob die FIG-Regelungen wie die bisherigen Steuererleichterungen eine Vorzugsbesteuerung i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG sind. Kraft kommt ab zu einem eindeutigen Ergebnis: ja!
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 18 / 2025 Seite 1
ZAAAK-00245