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BFH 12.03.2025 I R 15/22, IWB 18/2025 S. 690

BFH | Zur Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden im Zusammenhang mit § 2a EStG für die Veranlagung des Gesellschafters

Die Klägerin war eine inländische GmbH. Sie hielt in den Jahren 1996–1999 insgesamt 40 % der Kommanditanteile an einer inländischen KG, welche über eine EU-Auslandsbetriebsstätte verfügte. Aus dieser generierte die KG in den Jahren 1996–1998 Verluste. Für diese Jahre wurden durch die Klägerin keine Anträge gem. § 2a Abs. 3 EStG (i. d. F. von 1990/1997) gestellt. Das Finanzamt veranlagte zunächst erklärungsgemäß. Im Jahr 1999 übertrug die Klägerin ihren Kommanditanteil. Aufgrund der zu erwarteten Verluste zahlte die Klägerin dem Käufer hierfür eine Entschädigung. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Feststellungsbescheid für 1996 und 1998 bei der Klägerin gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert und der verbleibende Verlustabzug entsprechend erhöht. Im Jahr 2000 reichte die Klägerin ihre Körperschafts...