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BFH Urteil v. - VI R 315/70 BStBl 1972 II S. 245

Leitsatz

1. Auch bei unverheirateten Seeleuten sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung an Land und dem Liegehafen des Schiffes Werbungskosten nach Maßgabe des § 9 Nr. 4 EStG 1963.

2. Hat das Schiff, auf dem der Seemann beschäftigt ist, wechselnde deutsche Liegehäfen, so können die bezeichneten Aufwendungen auch insoweit Werbungskosten sein, als sie durch Fahrten über eine Entfernung von 40 km hinaus verursacht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 245
BFHE S. 212 Nr. 104,
VAAAA-99071

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