Kindergeldanspruch für ein im Wechselmodell betreutes Kind getrenntlebender Eltern
gleichwertige Haushaltsaufnahme bei beiden Eltern
Leitsatz
1. Bei mehreren Berechtigten erhält derjenige das Kindergeld, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
2. Kommt keinem der Aufenthalte im jeweiligen Haushalt der getrenntlebenden Eltern ein deutliches Übergewicht zu, ist von
einer annähernd gleichwertigen Haushaltaufnahme bei beiden Eltern auszugehen, die dann, wie im Falle eines gemeinsamen Haushalts
mit dem Kind, den Berechtigten untereinander bestimmen können. Auch eine vor der Trennung der Eltern getroffene Bestimmung
des Berechtigten bleibt dann solange wirksam, bis sie von einem Berechtigten widerrufen wird.
Fundstelle(n): OAAAK-00172
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