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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 95/21

Gesetze: InvZulG 2007 § 11, AO § 228, AO § 229 Abs. 1, AO § 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 231 Abs. 1 Nr. 8, AO § 231 Abs. 3

Rückforderung von Investitionszulage

Verzinsung

Zahlungsverjährung

Leitsatz

Die Abweisung der Einsprüche gegen Zinsbescheide betreffend zurückgeforderte Investitionszulagen als unbegründet beinhaltet jedenfalls dann konkludent zugleich auch die zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führende schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, wenn das Finanzamt aus rechtlichen Gründen – hier durch den ausländischen Wohnsitz des Schuldners und die Bestimmungen des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens – an weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gehindert ist.

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Fundstelle(n):
DAAAK-00167

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