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BFH Urteil v. - II 152/65 BStBl 1972 II S. 226

Leitsatz

Eine Überlassung von Gegenständen an die Kapitalgesellschaft i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c KVStG liegt nicht vor, wenn die Gesellschaft eine Güterfernverkehrsgenehmigung erhält, weil zuvor der Gesellschafter auf eine ihm zustehende Güterfernverkehrsgenehmigung unter der Bedingung verzichtet hatte, daß eine solche der Gesellschaft erteilt werde.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 226
BFHE S. 252 Nr. 104,
WAAAA-99062

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