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BFH Urteil v. - VII R 108/69 BStBl 1972 II S. 224

Gesetze: FGO § 120

Leitsatz

Die Revision ist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO auch dann innerhalb des an die Revisionsfrist anschließenden weiteren Monats zu begründen, wenn wegen der Versäumung der Revisionsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 224
BFHE S. 184 Nr. 104,
MAAAA-99061

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