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BFH Urteil v. - VIII R 32/68 BStBl 1972 II S. 201

Gesetze: AO § 222

Leitsatz

Ergibt sich nach Aufdeckung und Berücksichtigung von Tatsachen, die zu einem niedrigeren Gewinn aus Gewerbebetrieb führen, ein Mißverhältnis zwischen diesem und dem höheren Durchschnittsergebnis vergleichbarer Betriebe, dann ist dieses Mißverhältnis eine neue Tatsache im Sinne von § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 201
BFHE S. 24 Nr. 104,
NAAAA-99052

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