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Finanzverwaltung | Ab Abgleich von Zahlungsempfänger und IBAN bei allen Banken (FinMin)
Das Thüringer Finanzministerium
(FinMin) macht darauf aufmerksam, dass für alle Konten, die Dienststellen des
Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, es ab Oktober
2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben wird. Anstelle der Benennung
bspw. der jeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen
„Freistaat Thüringen“ sein.
Hintergrund: Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab die Prüfung des Kontoinhabers (Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.
Laut dem FinMin können abweichende Angaben künftig zu folgendem Ergebnis führen:
Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch („match“).
Stimmen Empfängername und IBAN nahezu...