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NaRp Nr. 10 vom Seite 302

Auf dem Weg zu den ESRS 2.0

ESRS Quick Fix und ESRS revised – Teil 2: Detaillierte Darstellung und Würdigung der Vorschläge zu den Neufassungen der ESRS

Dr. Josef Baumüller, Mag. Alfred Ripka und Kevin Wagner B. Sc.

Seit dem Beginn der Omnibus-Initiative der EU-Kommission im Februar 2025 befindet sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (erneut) in einem Umbruch: Die Regelungen, die für 2024 erstmals anzuwenden waren, werden bereits wieder grundlegenden Überarbeitungen unterzogen. Teil 1 dieses Beitrags stellte die Hintergründe und Schwerpunkte von ESRS Quick Fix und ESRS revised vor. Im vorliegenden Teil 2 werden die Vorschläge der EFRAG zur Überarbeitung der ESRS Set 1 vertiefend dargestellt und hinsichtlich wichtiger Änderungen und daraus resultierender Folgen für die Praxis diskutiert.

Kernaussagen
  • Der Umfang der Datenpunkte in den ESRS wird durch die Vorschläge der EFRAG deutlich reduziert.

  • Das inhaltliche Anspruchsniveau der verbleibenden Berichtspflichten bleibt unverändert hoch; einzelne Passagen der Neufassungen konterkarieren mitunter die Vereinfachungsbestrebungen.

  • In Summe zeigt sich zu grundlegenden Fragen ein Diskussionsbedarf. Es ist daher noch mit weiteren Änderungen zu rechnen, bevor die Endfassungen voraussichtlich im Jahr 2026 vorliegen werden.