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BFH Urteil v. - II R 6/70 BStBl 1972 II S. 192

Gesetze: GrEStG § 9

Leitsatz

1. Zur Befreiung des Meistgebots eines Grundpfandgläubigers und eines Bürgen "zur Rettung seines Rechts".

2. Zu den Grenzen entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GrEStG auf Garantieversprechen.

3. Von der Grunderwerbsteuer nicht befreit ist das Meistgebot eines Bürgen oder Ausbietungsgaranten, wenn er die Gewährleistung erst nach Beschlagnahme des Grundstücks gegenüber einem Gläubiger übernimmt, der vereinbarungsgemäß die Zwangsversteigerung gegen den Schuldner weiterbetreibt.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 192
BFHE S. 109 Nr. 104,
SAAAA-99046

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