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Steuerliche Vorzugsregime und Vorteile bei Zuzug nach Malta
Der Inselstaat Malta hat sich als Zuzugsstaat für vermögende Privatpersonen und Investoren etabliert. Grundlage sind die remittance basis für Resident Non-Doms, spezielle Zuzugsprogramme und das Körperschaftsteuersystem mit Tax refund-Mechanismus.
I. Grundidee – remittance und refund
Resident Non-Doms sind grds. nur mit ihren maltesischen Einkünften und mit tatsächlich nach Malta überwiesenen Auslandseinkünften steuerpflichtig. Ohne Sonderprogramm gilt der progressive Einkommensteuertarif bis 35 %. In den Zuzugsprogrammen greifen programmspezifische Begünstigungen mit pauschaler Besteuerung der remittierten Auslandseinkünfte – flankiert von einer jährlichen Mindeststeuer.
Ausländische Kapitalgewinne bleiben auch bei Überweisung steuerfrei. Für Gesellschaften reduziert das tax refund system die Belastung auf effektiv etwa 5–10 %, abhängig von Einkunftsart und Struktur.
II. Zuzugsprogramme – Vorteile spezifischen Zuschnitts
Das Global Residence Programme (GRP) richtet sich an Drittstaatsangehörige. Voraussetzungen dafür sind eine Wohnimmobilie in Malta, eine umfassende Krankenversicherung und eine jährliche Mindeststeuer von 15.000 €. Das Residence Programme...