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BFH Urteil v. - I R 109/71 BStBl 1972 II S. 179

Leitsatz

Das vom Darlehensgeber bei Ausreichung der Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß einbehaltene Damnum ist Teil des Effektivzinses. "Hingegeben" ist das Darlehen in voller Höhe seines Nennbetrages. Das gilt auch für solche Darlehen, deren Hingabe nach § 17 Abs. 2 BHG 1964 steuerbegünstigt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 179
BFHE S. 152 Nr. 104,
DAAAA-99038

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