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StBB Nr. 6 vom Seite 1

Aktuelle Änderungen bei der Grundbesitzbewertung durch das JStG 2022

Anton Rudolf Götzenberger, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater, MBA International Taxation, Halfing/Obb.
Übersicht

Aktueller Anlass: Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Vorschriften zur Bewertung von Grundvermögen im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie für die Bewertung von Sonderfällen der neu gefassten ImmoWertV 2021 (vom BGBl I S. 2805) angepasst. Die zahlreichen im Bewertungsgesetz erfolgten Änderungen führen im Allgemeinen zu höheren Grundbesitzwerten und damit einer höheren Steuerbelastung der Erwerber von Grundvermögen. Details zur Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften hat die Finanzverwaltung in den gleich lautenden Erlassen vom (AEBewJStG 2022) bekannt gegeben.

Handlungsbedarf: Bereits in Vorjahren durchgerechnete aber noch nicht realisierte Immobilienübertragungen müssen neu kalkuliert werden. Die Steuerbelastung dürfte höher ausfallen. Die Tendenz steigender Grundbesitzwerte mit der Folge einer höheren Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbelastung dürfte sich nicht umkehren. Bereits geplante Immobilienübertragungen sollten daher zeitnah realisiert werden. Alternativen zu Direktübertragungen wie z.B. Gestaltungsmodelle mittels Familienpools sollten stärker in die Gestaltungsberatung mit einbezogen werden.

Handlungszeitraum: Der beste Zeitpunkt für eine bevorstehende ...