Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten (FG)
Das FG hat entschieden, dass es
sich bei der Rechtsgrundlage und Rentenart in der Rentenbezugsmitteilung um
Daten i.S.d. § 175b Abs. 1 AO handelt. Zudem ist § 175b Abs. 1 AO dahingehend
auszulegen, dass eine Änderung eines materiell fehlerhaften Bescheides auch
möglich ist, wenn die ursprünglich übermittelten Daten zutreffend in der
Steuerfestsetzung berücksichtigt und nachträglich korrigierte Daten übermittelt
worden sind (;
Revision zugelassen, BFH-Az.: X R 31/24).
Hintergrund: Gemäß § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.
Sachverhalt: Die Klägerin wird einzeln z...