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BFH Urteil v. - VI R 347/69 BStBl 1972 II S. 152

Leitsatz

1. Der Senat hält auch unter der Geltung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1967 daran fest, daß Mehraufwendungen für Verpflegung, die durch eine vorübergehende Beschäftigung an einem anderen Ort oder durch die Teilnahme an auswärtigen Fortbildungsveranstaltungen entstehen, auch bei einem ledigen Arbeitnehmer bei verhältnismäßig kurzer Dauer Werbungskosten sein können, wenn ein doppelter Haushalt nicht geführt wird.

2. Aufwendungen für Heimfahrten zu den Eltern oder zu anderen Angehörigen sind in solchen Fällen keine Werbungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 152
BFHE S. 520 Nr. 103,
AAAAA-99026

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