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BFH Urteil v. - II 149/65 BFHE S. 134 Nr. 106,

Leitsatz

1. Ein Grunderwerbsteuerbescheid ist nicht deshalb nichtig, weil die Berechnung eines Zuschlages auf der ungültig gewordenen StVVO vom beruht.

2. Die Verwirkung der Rechtsbehelfsbefugnis trat auch nach der AO a.F. grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres ein, wenn die Einspruchsfrist wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung nicht in Lauf gesetzt wurde.

Fundstelle(n):
BFHE S. 134 Nr. 106,
VAAAA-99019

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