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Einkommensteuer | Opfer eines Trickbetrugs kann Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen (FG)
Vermögensverluste aus einem
Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage
eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche
Belastungen abzugsfähig ().
Sachverhalt: Die zum Tatzeitpunkt 77 Jahre alte Klägerin erhielt von einem vermeintlichen Rechtsanwalt einen Telefonanruf, der angab, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Die deshalb drohende Untersuchungshaft könne durch Zahlung einer Kaution von 50.000 € vermieden werden. Die Klägerin hob dahin diesen Betrag von ihrer Bank in bar ab und übergab ihn einem Boten. Nachdem sie den Trickbetrug durchschaut hatte, erstattete sie Strafanzeige. Das Strafverfahren wurde jedoch eingestellt, weil die Täter nicht ...