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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1286/24 E EFG 2025 S. 1278 Nr. 18

Gesetze: EStG § 3 Nr. 72; EStG § 3c Abs. 1

Zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG

Leitsatz

  1. Die ab dem angeordnete Rückwirkung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG i.d.F. des JStG 2022 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da die Befreiungsregelung bei der gebotenen Betrachtung des Gesamtzeitraums der Einkünfteerzielung nicht als belastende Maßnahme eingeordnet werden kann.

  2. Unabhängig davon besteht ein bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit überwiegendes Interesse des Gesetzgebers an der rückwirkenden Rechtsänderung, so dass die dadurch bewirkte unechte Rückwirkung auch bei Anwendbarkeit des Rückwirkungsverbots verfassungsgemäß wäre.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2025:0624.4K1286.24E.00

Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 2119 Nr. 37
DStR 2025 S. 2122 Nr. 37
DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 37
DStZ 2025 S. 658 Nr. 18
EFG 2025 S. 1278 Nr. 18
StB 2025 S. 263 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 633
VAAAJ-99634

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