Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom

Die Betriebsaufspaltung und die öffentliche Hand –

Andreas Fiand

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2599Auch im Bereich der öffentlichen Hand ist die Betriebsaufspaltung anzutreffen. Jüngst hatte der BFH Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Dies bietet den Anlass, die Betriebsaufspaltung im Allgemeinen, die Besonderheiten bei der öffentlichen Hand und den BFH-Beschluss vorzustellen.

Grundlagen der Betriebsaufspaltung

[i]Personelle- und sachlliche Verflechtung notwendigDie Betriebsaufspaltung erfordert die personelle und sachliche Verflechtung eines Besitzunternehmens mit einem Betriebsunternehmen. Die sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn vom Besitzunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Eine wesentliche Betriebsgrundlage liegt regelmäßig vor, wenn ein Wirtschaftsgut nicht unproblematisch ohne Unterbrechung des Betriebsablaufs ausgetauscht werden kann. Hierbei kommt es allein auf die funktionale Betrachtungsweise an; der Umfang etwaiger stiller Reserven in einem Wirtschaftsgut ist ohne Belang. Die personelle Verflechtung setzt voraus, dass ein einheitlicher Betätigungswille in beiden Gesellschaften vorliegt. Hierbei gilt es, die Gruppentheorie, Einstimmigkeitsabreden bzw. Stimmrechtsausschlüsse zu beachte...