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Die Betriebsaufspaltung und die öffentliche Hand –
Ein Überblick
[i]Geißler, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB EAAAB-13223 Betriebsaufspaltungen kommen häufiger vor, als allgemein angenommen wird; gerade auch im Bereich der öffentlichen Hand muss man sich mit dieser Thematik beschäftigen. Anlass hierzu gibt der jüngste ( NWB RAAAJ-94145) zur Frage, wann eine Gebietskörperschaft ein Besitzunternehmen innerhalb einer Betriebsaufspaltung ist. Der nachfolgende Aufsatz möchte die Rechtsgrundlagen, Begriffe und Voraussetzungen erklären und auch auf den BFH-Beschluss eingehen.
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I. Grundlagen der Betriebsaufspaltung
[i]Ursprünglich Richterrecht, nun in § 50i Abs. 1 Satz 4 EStGDie Betriebsaufspaltung war ursprünglich reines Richterrecht und nicht gesetzlich geregelt. Zwischenzeitlich beschreibt § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG den Tatbestand der Betriebsaufspaltung. Danach liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wenn ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, weil der Steuerpflichtige sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann und dem nutzenden Betrieb eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt.
Die Betriebsaufspaltung setzt eine enge sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen voraus.