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BFH Urteil v. - III R 79/67 BStBl 1972 II S. 59

Leitsatz

Der Streitgegenstand ist bei Anfechtung eines Feststellungsbescheids in der Klage ausreichend bezeichnet, wenn sich aus der Klageschrift die Art der gesonderten Feststellung (z.B. Einheitswertfeststellung) und der Zeitpunkt ergibt, auf den die Feststellung getroffen worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 59
BFHE S. 400 Nr. 103,
FAAAA-98985

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