Bayerische Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens ist verfassungsgemäß
Klageerhebung durch Steuerberater in eigener Sache
Leitsatz
1. Die Vorschriften des BayGrStG zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens sind formell
und materiell verfassungsgemäß. Sie verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
2. Die Ausgestaltung der Grundsteuer B als wertunabhängiges Flächenmodell ist vom Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers
gedeckt und mit dem Grundsatz der Lastenfreiheit vereinbar.
3. Auch für ausschließlich in eigener Sache tätige Steuerberater besteht eine Nutzungspflicht des seit dem für Steuerberater
eingerichteten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.
4. Die Versäumung der Klagefrist ist nicht verschuldet, wenn ein Steuerberater eine Klage in eigener Sache zu einem Zeitpunkt,
in dem höchstrichterlich noch nicht sicher entschieden war, ob ein in eigener Sache klagender Steuerberater die Klage zwingend
in der Form des § 52d FGO erheben muss, nur in Papierform eingereicht hat.
Fundstelle(n): SAAAJ-99220
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei