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BFH Urteil v. - VI R 159/68 BStBl 1971 II S. 812

Leitsatz

1. Über einen nach Zustellung eines Vorbescheids verspätet gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem BFH ist, wenn die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, durch Beschluß zu entscheiden.

2. Wer den Brief mit einem Rechtsbehelf, für den die Frist am Montag abläuft, am Freitag spät abends vor der letzten Leerung in den Briefkasten wirft, ist an der Fristversäumnis nicht schuldlos, wenn der Sonnabend ein Feiertag ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 812
BFHE S. 138 Nr. 103,
YAAAA-98957

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