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FG Niedersachsen 03.07.2025 2 K 49/23, IWB 17/2025 S. 652

Niedersächsisches FG | Keine individuelle Nachweismöglichkeit der Einlagenrückgewähr bei Zahlung einer EU-Kapitalgesellschaft

Die Kläger sind Ehepartner, die im Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie erzielten u. a. Einkünfte aus Kapitalvermögen aus ihrer Beteiligung an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, für die sie eine Günstigerprüfung beantragten. Das Finanzamt berücksichtigte die Kapitaleinkünfte im Rahmen der Festsetzung der Abgeltungsteuer. Zudem erfolgte im Streitjahr eine Auszahlung der Kapitalgesellschaft an die Kläger i. H. von 65.000 €. Diese wurden von den Klägern als nicht steuerbare Einlagenrückgewähr behandelt. Die entsprechende Feststellung der Einnahmenrückgewähr wurde durch das BZSt abgelehnt. Entsprechend erhöhte das Finanzamt die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hiergegen wandten sich die Kläger mittels erfolglosen Einspruchs und anschlie...