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BFH Urteil v. - VI R 159/68 BStBl 1971 II S. 799

Gesetze: EStG § 10b

Leitsatz

Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtstombola sind keine Spenden im Sinne des § 10b EStG und daher nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 799
BFHE S. 147 Nr. 103,
KAAAA-98953

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