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Steuern mobil Nr. 9 vom 01.09.2025

Anteilige Erfassung des Gewinns als Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG anteilig bei den Einkünften nach § 19 EStG zu erfassen ist, wenn im Veräußerungserlös Beträge enthalten sind, die dem Veräußerer für die Weiterführung der Geschäftsführung der Gesellschaft für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gezahlt werden. Das FG Köln war als Vorinstanz im Streitfall zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich insoweit um Arbeitslohn handelt.

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Ist der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 EStG anteilig bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen? Und zwar dann, wenn im Veräußerungserlös Beträge enthalten sind, die dem Verkäufer für die Weiterführung der Geschäftsführung der Gesellschaft für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gezahlt werden?

Das FG Köln war als Vorinstanz im Streitfall zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich insoweit um Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG handelt und der Kaufpreis entsp...

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