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Gesetzgebung | Schutz vor Greenwashing und besserer Schutz vor manipulativen Designs bei Finanzdienstleistungen (BMJV)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb beschlossen. Künftig sollen für Werbung mit Umweltaussagen (z.B.
„klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“)
strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation
geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung
abschließen.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf setzt die lauterkeitsrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (Richtlinie 2024/825) und eine lauterkeitsrechtliche Vorlage aus der EU-Richtlinie in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene ...