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OLG Karlsruhe Beschluss v. - 14 W 36/24 (Wx)

Gesetze: BGB § 2065 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine testamentarische Anordnung, wonach nach dem Tode des Vorerben "diejenige Person erben [solle], die es besonders gut konnte mit [dem Vorerben]", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält daher keine wirksame Bestimmung eines Nacherben.

Fundstelle(n):
JAAAJ-98922

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