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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 9 SO 29/21

Der Kläger begehrt von dem Beklagten im Rahmen der Eingliederungshilfe über das von den Beteiligten vereinbarte persönliche Budget hinaus die Erstattung von insgesamt 5.332,00 EUR für selbst gezahlte konduktive Therapien nach Petö vom 21. bis zum 29. November 2015 (1.972,00 EUR) und 5. bis 19. Oktober 2016 (3.360,00 EUR).

Fundstelle(n):
ZAAAJ-98921

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